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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines: Danke, dass Sie sich für ein Angebot der Rigi Bahnen (nachfolgend RB genannt) interessieren. Mit der Entgegennahme Ihrer Angebotsbuchung an einer unserer Verkaufsstellen entsteht zwischen Ihnen und den RB ein Vertrag. Wir bitten Sie deshalb, die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages bilden, sorgfältig zu lesen.

2. Vertragsabschluss: Die Anmeldung zum Vertragsabschluss kann schriftlich, telefonisch oder persönlich bei den RB vorgenommen werden. Sie anerkennen durch Ihre Anmeldung die vorliegenden Geschäftsbedingungen zwischen Ihnen und den RB als verbindlich. Der Vertrag erhält Gültigkeit, sobald die Auftragsbestätigung gegengezeichnet bei uns eingetroffen ist (schriftlich oder per Fax, mit Unterschrift). Von diesem Zeitpunkt an werden Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für die Vertragspartner wirksam.

3. Vertragsgegenstand: Die RB verpflichten sich, bei dem von Ihnen gewünschten Produkt diejenige Leistung zu erbringen, welche die RB gemäss den Beschreibungen in ihren Prospekten anbieten. Sonderwünsche können unter schriftlicher Absprache mit den RB berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden getragen.

4. Preise: Die Preise für die Angebote ersehen Sie aus den aktuellen Preislisten oder Auftragsbestätigungen. Auf allen Preisen ist die Mehrwertsteuer zu entrichten. Die Preisangaben auf der Offerte und auf der Bestätigung verstehen sich inklusive MwSt. Preisänderungen bleiben vorbehalten.

5. Zahlungsbedingungen Annullation oder Auftragsänderung durch den Kunden: Die Zahlungskonditionen sowie die Folgen bei Annullation oder Auftragsänderung durch den Kunden variieren je nach Produktekategorie. Massgebend sind die Bestimmungen gemäss der jeweiligen Auftragsbestätigung. Mit der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung anerkennen Sie diese Bestimmungen.

6. Annullation oder Auftragsänderung durch die RB: Die Aktivität kann von den RB abgesagt werden, wenn Teilnehmer durch ihre Handlungen und/oder Unterlassungen berechtigten Anlass dazu geben. In diesem Fall treten die Bestimmungen über die Annullationskosten gemäss der Auftragsbestätigung in Kraft. Wird die Aktivität infolge höherer Gewalt, Wetter- und Naturereignisse, behördlicher Massnahmen oder Sicherheitsrisiken gefährdet oder verunmöglicht, können die RB die Aktivität absagen oder vorzeitig abbrechen. Der bezahlte Preis wird diesfalls abzüglich der von den RB bereits erbrachten Leistungen zurückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Programmänderungen sowie Verspätungen im Fahrplan bleiben im Fall des Vorliegens wichtiger Gründe ausdrücklich vorbehalten. Die RB bemühen sich, eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung zu bieten; in derartigen Fällen besteht jedoch darauf kein Rechtsanspruch des Kunden.

7. Abbruch der Aktivität durch den Kunden: Bricht ein Kunde die Aktivität / Veranstaltung vorzeitig ab oder verlässt er sie verfrüht, hat er kein Anrecht auf Rückerstattung von Kosten. Allfällige Zusatzkosten trägt der Kunde.

8. Teilnahmebedingungen: Der Vertragspartner verpflichtet sich, die RB über akut gefährliche gesundheitliche Probleme von einzelnen Teilnehmern in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an einer Veranstaltung unter Drogen- und/oder übermässigem Alkoholeinfluss ist nicht erlaubt. Es ist Pflicht des Vertragspartners, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und den Weisungen der RB und ihrer Hilfspersonen sowie des externen Führungs - und Rettungspersonals strikte Folge zu leisten. Werden die Teilnahmebedingungen von einem Teilnehmer nicht erfüllt, oder befolgt er die Weisungen nicht, behalten sich die RB vor, die Person von der Veranstaltung auszuschliessen. Beim Ausschluss vor Beginn der Aktivität gelten die Annullationsbestimmungen. Erfolgt der Ausschluss nach Beginn der Aktivität, hat der Kunde keinen Anspruch auf Vergütung. Ebenso können keine Entschädigungsansprüche für Personen- oder Sachschäden geltend gemacht werden, welche durch Verspätungen im Fahrplan infolge von Betriebsunterbrüchen entstehen.

9. Versicherung: Die RB haben branchenübliche Versicherungen für Störungen oder Unfälle. Schadenfälle, die unsere Gäste betreffen, sind immer über die Versicherung des Kunden abzuwickeln. Allfällige Regressforderungen an die Versicherung der RB sind über die Versicherungen des Kunden abzuwickeln. Direkte Schadenforderungen seitens der Kunden z.H. der Rigi Bahnen sind ausgeschlossen. Für Schäden, die ein Fahrgast ausserhalb des Anlagenbetriebes der RB erleidet, oder die mit diesem in keinem adäquaten Kausalzusammenhang stehen (insbesondere bei Selbstverschulden des Geschädigten) haftet der Kunde selbst.

10. Beanstandungen: Reklamationen oder allfällig erlittene Schäden sind vom Vertragspartner unverzüglich dem Bahnpersonal vor Ort zu melden. Die Entgegennahme der Reklamation bedeutet keine Anerkennung von Forderungen durch die RB. Schadenersatzansprüche müssen innert Wochenfrist nach Beendigung der Aktivität mit eingeschriebenem Brief bei den RB erhoben werden. Allfällige Rapporte, Bestätigungen oder Beweismittel sind dem Brief beizulegen. Bei verspäteter oder unterlassener Einreichung einer Forderung verfallen sämtliche Ansprüche.

11. Haftung für angebotene Leistungen: Die RB haften im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für Mängel oder Ausfälle in der Programmdurchführung, die einen Minderwert gegenüber vereinbarten Leistungen bedeuten. Bei verschuldetem Ausfall können die RB innert angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Fall sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat einen Anspruc h auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens der RB vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wurde. Die RB haften, unter Vorbehalt der Regelung bei Pauschalreisen, in jedem Fall nur in der Höhe des bezahlten Angebotes und nur für den unmittelbaren Schaden. Bei Pauschalreisen ist die Haftung der RB für Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, auf max. den zweifachen Angebotspreis beschränkt, ausser der Sc haden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten für internationale Abkommen. Die RB lehnen jede Haftung für Schädigungen und Nachteile jeder Art ab, die auf kein oder bloss leichtes Verschulden in ihrer Eigenschaft als Veranstalter zurückzuführen sind. Für Handlungen oder Unterlassungen des Aktivitätsleiters (Guides, Führer etc.) haftet der Veranstalter nur, wenn dieser in der Verrichtung seiner Tätigkeit schuldhaft handelt. Für Teilnehmer, die sich von der Gruppe absetzen oder das Programm nicht in der Gesamtgruppe beenden, wird jede Haftung abgelehnt. Dies gilt auch für individuell an- und rückreisende Teilnehmer. Bei Aktivitäten im Wintersportbereich sind die Zeiten der Schlusskontrollen zu beachten und diesen unbedingt Folge zu leisten. Ausserhalb dieser Zeiten übernehmen die RB keine Haftung. Allfällige Kosten für Rettungsaktionen gehen zu Lasten der Verursacher. Die RB übernehmen für ihre Kunden die Vermittlung von Produkten und Leistungen anderer Aktivitätsveranstalter. Aus dieser Vermittlungstätigkeit kann, unter Vorbehalt der Regelung für Pauschalreisen, keine Haftung für Vertragserfüllung, Unfälle, Verspätungen, Verluste oder andere Unregelmässigkeiten übernommen werden. Von der Haftung ebenfalls ausgeschlossen sind durch höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen und behördliche Anordnungen verursachte Schäden. übertragen die RB die Ausführung berechtigterweise auf einen Dritten, so haften die RB nicht für dessen Handlungen und Unterlassungen. Werden die Weisungen der RB oder ihrer Hilfspersonen nicht befolgt, entfällt jegliche Haftung seitens der RB.

12. Besondere Haftungsbestimmungen: Im weiteren gelten die Haftungsbestimmungen des schweizerischen Bundesgesetzes über den Transport im öffentlichen Verkehr vom 4. Oktober 1985 und des schweizerischen Bundesgesetzes über die Eisenbahn und Dampfschifffahrtsunternehmungen vom 28. März 1905.

13. Anwendbares Recht: Alle Rechtsbeziehungen zwischen den Kunden und den RB unterstehen dem schweizerischen Recht. Es gelten die einschlägigien Gesetzesbestimmungen. Sehen die vorliegenden Geschäftsbedingungen andere Haftungsbeschränkungen oder Haftungsvoraussetzungen vor, finden diese Anwendung.

14. Gerichtsstand: Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der Rigi Bahnen, CH-6410 Goldau, Gemeinde Arth.


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