AGB

Lesen Sie hier die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der RIGI BAHNEN AG. Am Ende der Seite finden Sie die AGB's auch als Download.

AGB

A. Generelle Bestimmungen

1.1. Anwendungsbereich und Geltung

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, Veranstaltungen und Produkte (nachfolgend gemeinsam: „Dienstleistungen“) – kostenpflichtig oder gratis – welche die RIGI BAHNEN AG (nachfolgend: RB AG) erbringt.

Sobald der Kunde eine Dienstleistung der RB AG in Anspruch nimmt, anerkennt er die Geltung der AGB der RB AG. Eine schriftliche Ausgabe dieser AGB kann bei der RB AG oder online bezogen werden.

Soweit nicht in der untenstehenden Rubrik «B. Dienstleistungen der RB AG» eine abweichende besondere Bestimmung vorgesehen ist, gelten für sämtliche Dienstleistungen der RB AG die nachstehend formulierten generellen Bestimmungen. Sie bilden hierbei einen integralen Vertragsbestandteil. Abweichende Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der RB AG bleiben vorbehalten.

Der Auftritt „Rigi Gäste Service“ ist eine reine Marketingplattform für Dienstleistungen der RB AG und ihrer Partner (Drittanbieter). Vertragspartei dieser Angebote sind je nach Inhalt Dienstleistung entweder nur die RB AG oder nur einer ihrer Partner oder aber beide zusammen je eigenständig für ihren Dienstleistungsteil.

 

1.2. Vertragsabschluss

Der Vertrag mit der RB AG kommt mit der vorbehaltslosen Annahme, d.h. mit dem Kauf einer oder mehrerer gesellschaftseigener Dienstleistungen zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag inklusive dieser AGB wirksam.

Ein Vertrag kommt erst mit der Bestätigung der RB AG (Annahme/Ticket­ausgabe) der schriftlichen, telefonischen oder elektronischen Buchung/Anmel­dung des Kunden (Antrag/Ticketkauf) zustande.

Betrifft die Vereinbarung vermittelte Leistungen Dritter, so kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter zustande. Die RB AG ist diesfalls nicht Vertragspartei.

 

1.3. Offerten und Buchungsplattform

Die Annahmefrist für Offerten der RB AG beträgt 14 Tage, sofern keine abweichende Frist vereinbart wurde. Danach ist die RB AG nicht mehr an die Offerte gebunden. Die RB AG behält sich vor, von einer Offerte vor Ablauf der Annahmefrist zurückzutreten.

Erfolgt die Buchung über eine elektronische Buchungsplattform, gelten zusätzlich die dort publizierten Bestimmungen. Angebote auf elektronischen Buchungsplattformen stellen keine Offerten dar, sind unverbindlich und können jederzeit ändern. Ein verbindlicher Vertrag entsteht erst mit der Buchungsbestätigung durch die RB AG und nur gemäss dortigen Konditionen. Vor diesem Zeitpunkt wird jegliche Haftung abgelehnt.

 

1.4. Leistungen

Die RB AG verpflichtet sich, die Dienstleistungen gemäss Beschreibungen zu erbringen. Als Grundlage gelten die Leistungsbeschreibungen in den gültigen Prospekten bzw. den elektronischen Medien sowie weiteren schriftlichen Angeboten der RB AG. Spezialtarife, Sonderwünsche und Nebenanreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn diese schriftlich bestätigt worden sind.

Alles andere, nicht von der RB AG produzierte Informationsmaterial und/ oder Auskünfte von Dritten sind unverbindlich und begründen für die RB AG keine Leistungspflicht.

 

1.5. Preise

Die Preise sind dem jeweiligen Angebot oder den gültigen Preislisten der RB AG zu entnehmen. Vorbehalten bleiben anders lautende Vereinbarungen zwischen Kunden und der RB AG. Preisänderungen werden rechtzeitig veröffentlicht und sind jederzeit auf einen beliebigen Termin möglich.

Alle Preisangaben verstehen sich inklusive aktuell gültiger Mehrwehrsteuer. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung geht zu Lasten des Kunden.

Sämtliche Dienstleistungen werden ausschliesslich in Schweizer Franken (CHF) angeboten. Preiseangaben in Fremdwährungen sind lediglich unverbindliche Richtwerte. Bei Zahlung mit Fremdwährung erfolgt eine Umrechnung zu aktuellen Tageskursen. Allfällige Gebühren gehen zu Lasten des Kunden. Das Rückgeld erfolgt grundsätzlich in Schweizer Franken.

 

1.6. Gutscheine

Verfallene Gutscheine werden nur einmal verlängert, wenn diese nachweisbar käuflich erworben wurden. Gutscheine, welche gratis ausgegeben wurden (Sponsoring, PR-Zwecke, Aktionärsbillette, usw.), werden nicht verlängert.

Alle gegen Entgelt ausgegebenen Gutscheine sind Wertgutscheine. Folglich können sie für unterschiedliche Leistungen der RB AG und / oder Partnerbetrieben eingelöst werden.

 

1.7. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt unmittelbar bei Vertragsabschluss. Ticketbezüge auf Kredit sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Ausnahmeregelungen sind im Voraus zu vereinbaren und nur mit schriftlicher Bestätigung gültig. Bei Bezahlung auf Rechnung verpflichtet sich der Kunde, den in Rechnung gestellte Betrag bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zu bezahlen (Verfalltag). Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht innert der Zahlungsfrist nicht nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und hat Verzugszinsen von 5% zu zahlen. Ab Verzugszeitpunkt ist die RB AG berechtigt, sämtliche Dienstleistungen an den Kunden ohne weitere Mitteilung einzustellen.

Die RB AG behält sich vor, für Leistungen ganz oder teilweise Vorauszahlungen zu verlangen. Zahlungskonditionen können je nach Produktekategorie variieren. Gerät der Kunde mit der Entrichtung der Anzahlung in Verzug, ist die RB AG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies gilt als Änderung oder Absage durch den Kunden und es kommen, soweit nicht anders vereinbart, die nachstehenden Konditionen gemäss AGB Ziff. 1.8. (Annullation durch den Kunden) zur Anwendung.

 

1.8. Annullation durch den Kunden

Wesentliche Änderungen oder Absagen von Vereinbarungen müssen der RB AG möglichst frühzeitig und schriftlich mitgeteilt werden. Wird die Reservation vollumfänglich abgesagt, ohne dass die RB AG dies zu vertreten hat, gelten grundsätzlich folgende Annullierungspauschalen:

- bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin: kostenlos

- bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin: 50%

- Am gleichen Tag: 100%

Abweichende Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der RB AG bleiben vorbehalten. Massgebend für die Berechnung ist der Eingang der schriftlichen Annullierung bei der RB AG.

Betrifft die Annullation ausschliesslich vermittelte Leistungen Dritter, so greifen die Vertragsbestimmungen oder AGBs der Drittanbieter.

 

1.9. Rücktritt durch den Kunden

Bricht ein Kunde die Dienstleistung vorzeitig ab oder verlässt er sie verfrüht, hat er kein Anrecht auf Rückerstattung von Kosten. Allfällige ihm hierdurch entstehende Zusatzkosten trägt der Kunde.

 

1.10. Rücktritt durch die RB AG

Die RB AG ist jederzeit berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten oder die Aktivität vorzeitig abzubrechen. Wichtige Gründe sind Wetterverhältnisse, Naturereignisse, behördliche Auflagen und Verbote, Sicherheitsaspekte und Fälle höherer Gewalt sowie andere, von der RB AG nicht beeinflussbare Umstände. Der bezahlte Preis wird in diesem Fall, abzüglich der von der RB AG bereits erbrachten Leistungen, zurückerstattet.

Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Programmänderungen sowie Verspätungen im Fahrplan bleiben im Fall des Vorliegens wichtiger Gründe ausdrücklich vorbehalten. Die RB AG bemüht sich, eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung zu bieten; in derartigen Fällen besteht jedoch darauf kein Rechtsanspruch des Kunden.

Die RB AG kann ferner unter folgenden Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten:

- Wenn Teilnehmer durch ihre Handlungen und/oder Unterlassungen berechtigten Anlass dazu geben.

- Wenn die RB AG feststellt, dass Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht wurden.

- Wenn begründeter Anlass besteht, dass die Veranstaltung oder deren Teilnehmer den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der RB AG, der Rigi im Allgemeinen oder ihrer Gäste gefährden.

- Wenn Dritte, die auf Veranlassung des Veranstalters durch die RB AG in die Organisation einbezogen wurden, die Leistungserbringung vollständig oder teilweise hindern.

 

1.11. Haftungsbestimmungen

Die RB AG verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur sorgfältigen Erbringung der Leistungen gemäss Vertrag, diesen AGB und möglichen anderen Vertragsbestimmungen. Die RB AG haftet lediglich für Mängel oder Ausfälle der Dienstleistung, die einen Minderwert darstellen.

Bei verschuldetem Ausfall kann die RB AG innert angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Fall sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. In jedem Fall haftet die RB AG maximal in der Höhe des Umfangs des bezahlten Angebotes und die Haftung ist auf den unmittelbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Folgeschäden, reine Vermögensschäden und entgangener Gewinn etc. wird abgelehnt. Keine Haftung besteht bei einem Rücktritt durch die RB AG nach obenstehender AGB Ziff. 1.10. (Rücktritt durch die RB AG).

Die RB AG haftet nur bei absichtlicher oder grob fahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung. Der Verschuldensnachweis obliegt dem Kunden. Jede weitere Haftung (leichte, mittlere Fahrlässigkeit; Kausalhaftung, Hilfspersonenhaftung) wird wegbedungen. Die RB AG haftet nicht für Umstände, welche auf unvorhersehbare Ereignisse, höhere Gewalt oder auf das Verhalten sowie Eigenschaften des Kunden zurückzuführen sind (insb. Selbstverschulden). Werden die Weisungen der RB AG oder ihrer Hilfspersonen nicht befolgt, entfällt jegliche Haftung seitens der RB.

Die RB AG haftet nicht für Diebstahl und Verlust von Sach- und Vermögenswerten, Vermögens- oder Sachschäden, etc., den/die sie nicht zu verantworten hat.

 

1.12. Beanstandungen

Hat der Kunde während einer Dienstleistung Anlass zu Beanstandungen, hat er diese unverzüglich dem verantwortlichen Mitarbeiter der RB AG mitzuteilen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen möglichen Schaden gering zu halten. Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren in jedem Fall nach einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistung. Gewährleistungsansprüche können nicht abgetreten werden.

 

1.13. Versicherung

Die RB AG hat branchenübliche Versicherungen für Störungen oder Unfälle. Der Kunde haftet gegenüber der RB AG für Beschädigungen und Verluste, die durch ihn bzw. seine Hilfspersonen oder Teilnehmer verursacht werden, ohne dass die RB AG ein Verschulden nachweisen muss. Deshalb empfiehlt die RB AG allen Kunden für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen.

 

1.14. Datenschutz / -verwendung

Einzelne Bereiche der Betriebe werden mit Videoaufzeichnungen überwacht. Die RB AG beachtet hierbei die jeweils anwendbare Datenschutzgesetzgebung.

Die RB AG bearbeitet und sammelt personenbezogene Kundendaten nur im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetzgebung. Diese werden lediglich zur Aufrechterhaltung und Verbesserung von Kundenbeziehungen, Qualitäts- und Dienstleistungsmassstäben, zur Maximierung der Betriebssicherheit oder im Interesse von Verkaufsförderung, Produktdesign, Verbrechensverhütung, wirt­schaftlichen Eckdaten und Statistiken sowie der Rechnungsstellung verwendet.

Der Kunde, der eine Dienstleistung der RB AG in Anspruch nimmt, stimmt einer Weitergabe sämtlicher Kundendaten an Dritte zu, soweit dies zur Bereitstellung und/oder Vermittlung entsprechender Dienstleistungen notwendig ist. Ansonsten erfolgt die Weitergabe nur mit Zustimmung des Kunden, soweit die RB AG nicht gesetzlich verpflichtet ist, Personendaten an Dritte weiterzugeben.

Bei der Verwendung von online-Plattformen kommen die diesbezüglich ergänzenden Bestimmungen der RB AG und/oder der RigiPlus AG von bzw. Drittanbietern zur Anwendung.

 

1.15. Verwendung W-LAN

Die Nutzung des W-LAN der RB AG erfolgt auf eigene Gefahr. Die RB AG lehnt die Haftung für sämtliche hieraus entstehenden Folgen ausdrücklich ab. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es den Nutzern nicht erlaubt ist, das Netz für rechtswidrige, strafbare und/oder sittenwidrige Inhalte und Handlungen zu nutzen.

 

1.16. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der übrigen Vertragsbestimmungen

Die RB AG behält sich das Recht vor, diese AGB oder Teile hiervon und die übrigen Vertragsbestimmungen jederzeit abzuändern. Änderungen der AGB werden dem Kunden rechtzeitig unter Bekanntgabe des Gültigkeitsbeginns mitgeteilt. Sollte der Kunde durch die Änderung der AGB erheblich benachteiligt sein, so ist er berechtigt, den Vertrag per Inkrafttreten der geänderten AGB zu künden. Das Kündigungsrecht erlischt mit Inkrafttreten der Änderung.

Änderungen einer vertraglichen Vereinbarung bedürfen der Schriftform und sind von den Parteien zu unterzeichnen. Mitteilungen per E-Mail gelten als schriftlich erfolgt.

 

1.17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Geschäftstätigkeit der RB AG basiert ausschliesslich auf schweizerischem Recht. Die Anwendung des «Wiener Kaufrechts» (CISG) wird ausdrücklich wegbedungen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden AGB oder anderer Vertragsabreden führt nicht zu Unwirksamkeit der restlichen Bestimmungen gemäss AGB oder Vertrag.

Der Gerichtsstand ist 6410 Goldau, Gemeinde Arth. Es ist der RB AG freigestellt, den Vertragspartner an seinem Sitz oder jedem anderen zulässigen Ort zu belangen.

 

B. Dienstleistungen der RB AG

2. Generelles

2.1. Arten von Dienstleistungen

Das Angebot der RB AG umfasst einzelne Dienstleistungen (z.B. „Bahnbetrieb und Beförderung“) und Veranstaltungen als Kombination von mehreren Dienstleistungen (z.B. „Bahnbetrieb und Beförderung“ mit „Events, Gastronomie und Spezialangebote“).

Ebenfalls organisiert/vermittelt die RB AG in Zusammenarbeit mit Partnern (Drittanbietern) Veranstaltungen als Pauschalangebote, welche je eigenständige Dienstleistungen der RB AG und der jeweiligen Partner enthalten. Schliesslich vermittelt die RB AG Dienstleistungen von Partnern, welche nicht in Zusammenhang mit Dienstleistungen der RB AG stehen. Der jeweilige Partner ist hierbei selbst für die vertragsgemässe Erbringung seiner Dienstleistung verantwortlich. Die RB AG übernimmt keinerlei Haftung oder Garantie in Bezug auf die selbständigen Dienstleistungen der Partner und / oder Drittanbieter und ist bezüglich dieser Dienstleistung nicht Vertragspartei. Bezüglich dieser Dienstleistungen Dritter gelten die vertraglichen Vereinbarungen inkl. AGB mit dem betreffenden Anbieter. Vorliegende AGB können lediglich bei Bedarf ergänzend hinzugezogen werden, sofern hierdurch keine Haftung der RB AG entsteht.

 

2.2. Haftung bei Pauschalreisen

Eine Dienstleistung der RB AG kann alleine oder in Zusammenarbeit mit Partnern die gesetzlichen Kriterien einer Pauschalreise erfüllen. Für Pauschalreisen jeglicher Form wird der Schadenersatz, soweit gesetzlich zulässig, auf das zweifache des Preises der Pauschalreise beschränkt.

Der Reiseantritt zu einer Dienstleistung, welche eine Pauschalreise darstellt, erfolgt in jedem Fall in der Schweiz. Die Organisation einer allfälligen Anreise aus dem Ausland ist Sache des Kunden und nicht Bestandteil einer Pauschalreise / Dienstleistung der RB AG oder einer ihrer Partner. Eine diesbezügliche Haftung der RB AG wird wegbedungen.

 

3. Bahnbetrieb und Beförderung

3.1. Tickets

Mit dem Verkauf eines Tickets oder eines Abonnements verpflichtet sich die RB AG zur Beförderung des rechtmässigen Ticket- oder Abonnementsinhabers und/oder seines Materials gemäss diesen AGB.

Die Tickets und Abonnemente sind nur während den publizierten Betriebszeiten gültig. Für Abend- und Spezialveranstaltungen ausserhalb der Betriebszeiten sind die Abonnemente, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist, nicht gültig. Alle Tickets und Abonnemente sind persönlich und nicht übertragbar (Ausnahme: übertragbare Jahreskarten) und auf Verlangen dem Kontrollpersonal vorzuzeigen. Es besteht kein Anspruch auf nachträglichen Umtausch.

Bei Verlust oder Diebstahl eines Tickets findet keine Rückerstattung statt. Ersatz von Abonnements wird nur geleistet, wenn die Kassenquittung vorgewiesen wird.

Das Bahnpersonal ist berechtigt, jederzeit Ticketkontrollen vorzunehmen. Auf entsprechende Aufforderung des Bahnpersonals hin hat sich der Ticketinhaber mittels gültigem Identitätsausweis oder eines gleichwertigen Ausweises auszuweisen.

 

3.2 Handgepäck und Materialtransport

Als Handgepäck i.S. von Art. 23 PBG und Art. 62 f. VPB gilt die Gesamtmenge von Waren oder Gegenständen, welche eine Person selbstständig und ohne Mithilfe des Personals mit beiden Händen (Koffer, Taschen, Kisten, Körbe etc.) und mittels Tragen am Körper (Rucksäcke etc.) transportieren kann. Vorbehalten bleibt die Voraussetzung, dass dieses Handgepäck in den dafür vorgesehenen Abteilen bzw. Ablageflächen transportiert und innerhalb der fahrplanmässigen Haltezeit umgeschlagen werden kann.

Ausgeschlossen bleibt der Transport von Sachen, die den Mitreisenden lästig fallen, ein Sicherheitsrisiko darstellen oder einen Schaden verursachen können.

Der Transport von Materialien und Gütern, welche nicht als Handgepäck gelten, stellen einen kostenpflichtigen Gütertransport dar und erfolgt gemäss den entsprechenden Tarifbestimmungen der RB AG.

Mit Ausnahme von Rollstühlen oder Fortbewegungshilfen für Gäste mit eingeschränkter Mobilität transportiert die RB AG ausdrücklich keine Art von Räder (ein- oder mehrrädrige Fortbewegungsmittel oder Sportgeräte wie Velos, Mountainbikes, Falträder, Trottinetts, etc.). Hiervon ausgenommen ist der Transport von Fahrrädern von Ansässigen mit festem Wohnsitz auf der Rigi zu deren Wohnort und von dort talwärts.

Beim Transport von (Tief-) Kühlprodukten ist es Aufgabe des Güterkunden, die Kühlkette sicherzustellen. Jegliche Verantwortung und Haftung mit Bezug zur Einhaltung der Kühlkette wird von Seiten RB AG ausdrücklich abgelehnt.

 

3.3. Fehlverhalten bei Abonnement- und Ticketinhaber

Verstösst ein Ticket- oder Abonnementinhaber gegen die vorliegenden Bestimmungen, missachtet er Weisungen und Anordnungen des Personals oder verhält er sich rücksichtslos, kann die RB AG ihn von der Benützung der Anlagen ausschliessen und das Ticket entschädigungslos entziehen.

Wer Anlagen oder Einrichtung der RB AG verunreinigt oder beschädigt, hat die Instandstellungs- und Reinigungskosten zu bezahlen. Im Falle vorsätzlicher Beschädigung bleibt eine Strafanzeige vorbehalten.

Sämtlichen Personen ist das Betteln auf dem Grund und den Anlagen der RB AG untersagt.

 

3.4. Ausschluss vom Transport

Die RB AG kann den Transport von Geräten auf ihren Anlagen verweigern, sofern diese den Betrieb oder andere Gäste stören oder für die Benützung der Anlagen offensichtlich ungeeignet sind.

Weiter sind Personen, welche vorsätzlich oder grobfahrlässig gegen die Weisungen des Personals, Anordnungen befugter Personen oder gesetzliche Vorschriften verstossen, vom Transport ausgeschlossen (vgl. AGB Ziff. 3.3. Fehlverhalten bei Abonnement und Ticketinhaber).

Personen können zudem nach Massgabe von Art. 59 f. VPB vom Transport ausgeschlossen werden.

Ebenfalls können Personen bei ungünstigen Witterungsbedingungen aus Sicherheitsgründen vom Transport ausgeschlossen werden. Weiter können Personen vom Transport ausgeschlossen werden, wenn sie vor dem beabsichtigten Transport Dritte gefährdet haben oder Grund zur Annahme besteht, dass sie weiterhin Dritte gefährden werden. Im Wiederholungsfall oder in schwerwiegenden Fällen kann der Fahrausweis entzogen werden.

 

3.5. Haftung und ergänzende Bestimmungen

Ergänzend kommen die Bestimmungen des schweizerischen Eisenbahngesetzes vom 20. Dezember 1957 (SR 742.101), des Bundesgesetzes über die Personenbeförderung (PBG; SR 745.1) und der Verordnung über die Personenbeförderung (VPB; SR 745.11) mit Ausnahme der Haftungsreglung vollumfänglich zu Anwendung.

Davon abweichend wird die Haftung gemäss AGB Ziff. 1.11 (Haftungsbestimmungen) wegbedungen, soweit dies die einschlägigen zwingenden Haftungsbestimmungen zulassen.

 

4. Freizeitaktivitäten

4.1 Winteraktivitäten

Die RB AG betreibt für die Kunden ihrer Wintersportdienstleistung in ihrem Skigebiet Pisten für Ski- und Snowboardfahrer sowie präparierte Wege für Schlittenfahrer und präparierte Winterwanderwege zur Begehung mit Schneeschuhen.

Für diese Pisten, Schlittelwege und Winterwanderwege unterliegt die RB AG der Verkehrssicherungspflicht.

Der Kunde hat die Markierungen des Skigebiets und die Kommunikation der aktuell freigegebenen Schlittel- und Wanderwege zu beachten. Es gelten die FIS-Regeln und in Anlehnung an die bfu-Mitteilungen die eigenen Regeln der RB AG für Freizeitaktivitäten. Ist ein Unfall auf eine Verletzung der genannten Regeln zurückzuführen, wird die Haftung der RB AG abgelehnt und der Unfallverursacher kann für Unfallschäden haftbar gemacht werden.

Ausserhalb der Betriebszeiten sind die Pisten, Schlitten- und Wanderwege geschlossen. Es ist keine Sicherung von alpinen Gefahren, Pistenfahrzeugen mit Seilwinde sowie Stromkabeln zu Schneekanonen gewährleistet. Die Benützung der Pisten und Wege ausserhalb der Öffnungszeiten ist lebensgefährlich. Aktivitäten ausserhalb der Betriebszeiten und ausserhalb markierter Pisten oder ausserhalb freigegebener Wanderwege erfolgt auf eigene Verantwortung. Es wird jegliche Haftung der RB AG abgelehnt.

 

4.2 Sommeraktivitäten

Die RB AG betreibt keine Sommerwanderwege. Die Verantwortung für Erstellung und Unterhalt dieser Wege liegt bei dem gemäss der Gesetzgebung für Fuss- und Wanderwege zuständigen Gemeinwesen. Es besteht keine Verkehrssicherungspflicht für die RB AG. Aktivitäten auf Sommerwanderwegen erfolgen zu jeder Tageszeit auf eigene Verantwortung. Es wird jegliche Haftung der RB AG abgelehnt.

Die RB AG weist darauf hin, dass auf den von den Stationen wegführenden Wegen mitunter höhere Anforderungen an die Benutzer gelten. Wege können ihrer Signalisation entsprechend schmal, steil und exponiert sein, Trittsicherheit und Schwindelfreiheit erfordern und Wanderschuhe und Wetterschutz nötig machen. Auch besteht Steinschlag-, Rutsch- und Absturzgefahr sowie Gefahr bei Wetterumsturz. Die RB AG empfiehlt ihren Gästen, sich über Verhältnisse und Gefahren zu informieren, auf markierten Wegen zu bleiben und die Routenwahl den Verhältnissen und eigenen Fähigkeiten anzupassen.

 

4.3 Rettungsdispositiv

Die RB AG verfügt ausserhalb der Tage mit Wintersportbetrieb über keine Rettungs-/ Notfallorganisation zur Intervention ausserhalb des Stationsbereichs.

An Tagen mit Wintersportbetrieb hat die RB AG einen Rettungsdienst gemäss Rettungspflicht im Gebiet im Einsatz. Dieser übernimmt Erste-Hilfe-Leistung sowie den raschen und sachgemässen Abtransport von auf den Pisten sowie Schlittelwegen verunfallten Gästen. Die Verantwortung übernehmenden Blaulichtorganisationen (Feuerwehr, Sanität, Alpine Rettung, etc.) werden durch die RB AG in ihren Ausübung soweit als möglich unterstützt.

Die RB AG verfügt über ein Pikett-Dispositiv, um Interventionseinheiten von Blaulichtorganisationen (Feuerwehr, Sa­nität, Polizei, Alpine Rettung) auch ausserhalb des Fahrplans zu transportieren. Die RB AG fungiert in diesen Fällen als Ultima Ratio, wenn keine andere Transportmöglichkeit verfügbar ist (z.B. aufgrund der Witterung oder winterlicher Verhältnisse, etc.) oder der Transport mittels RB AG die schnellstmögliche Intervention darstellt.

Die RB AG stellt indes keinen Service für Extrazüge sicher, wenn eine Intervention im Gebiet via Zufahrtsstrasse oder Luftrettung schneller oder sinnvoller ist. Sonderfahrten bei Notfällen werden nach dem Verursacherprinzip verrechnet.

 

4.4 Unterhalt der Publikumsanlagen

Für den Unterhalt und die Sicherheit ihrer Publikumsanlagen (Stationen, Perrons) verfügt die RB AG während der kalten Jahreszeiten über ein Winterdispositiv. Publikumsanlagen werden nach Schneefall bestmöglich geräumt. Eine vollständige Räumung kann witterungsbedingt (namentlich bei andauerndem Schneefall oder wechselhaften Bedingungen) verunmöglicht sein und daher nicht garantiert werden. Die RB AG weist ausdrücklich darauf hin, dass trotz Schneeräumung und Massnahmen gegen Glatteis auch auf sämtliche Publikumsanlagen der Jahreszeit entsprechend winterlich alpine Verhältnisse herrschen können, auch wenn dies nicht konkret ausgeschildert ist. Die RB AG verzichtet auf eine Beschilderung mit «reduziertem Winterdienst» und setzt bei ihren Gästen Eigenverantwortung und die nötige Vorsicht beim Betreten der Publikumsanlagen und insb. Ein- und Ausstieg aus den Fahrzeugen voraus. Gutes Schuhwerk wird empfohlen.

 

4.5. Abgrenzung Unterhalts- und Sorgfaltspflicht bei Publikumsanlagen

Innerhalb des Nahbereichs der Publikumsanlagen der RB AG schützt diese ihre Gäste vor Absturz- und Naturgefahren wie Stein- und Felsschlag, ferner auch Erd- und Hangrutsch, Murgang, Eisschlag oder Lawinen. Eine Beschilderung des gesicherten Nahbereichs ist aus faktischen Gründen nicht möglich. Der gesicherte Nahbereich ist durch natürliche Gegebenheiten, Geländekammerung, Zäune, Abschrankungen oder Geländer vom ungesicherten Gelände abgegrenzt.

Ausserhalb dieses gesicherten Nahbereichs ihrer Publikumsanlagen ist die RB AG nicht für den Schutz ihrer Gäste vor den ortsüblichen Gefahren verantwortlich. Es gelten dort die Bedingungen für Sommeraktivitäten gemäss AGB Ziff. 4.2 und jegliche Haftung der RB AG wird abgelehnt.

 

4.6 Gleisanlagen

Soweit nicht anderweitig signalisiert, ist das Be- und Überschreiten der Gleisanlagen untersagt. Jegliche Haftung der RB AG wird soweit gesetzlich zulässig abgelehnt.

 

5. Events, Gastronomie und Spezialangebote

5.1. Eigenständige Dienstleistungen der RB AG

Für Dienstleistungen in der Form von Veranstaltungen (Kombination mehrerer Dienstleistungen), welche ganz oder teilweise von der RB AG organisiert werden, gelten zusätzlich nachstehende Bestimmungen.

 

5.2. Tickets

Tickets, die den Anforderungen an die Lesbarkeit nicht entsprechen, sind ungültig. Nach dem Verlassen der Veranstaltung können sie zum Wiedereintritt nur genutzt werden, wenn das auf dem Ticket vermerkt ist oder wenn das Kontrollpersonal dies ausdrücklich so bestätigt beziehungsweise anordnet.

Bei Kombitickets gelten für die rein bahnspezifischen Aspekte subsidiär die obenstehenden Bestimmungen AGB Ziff. 3. (Bahnbetrieb und Beförderung).

 

5.3. Ticketbegrenzung und Handel

Die RB AG kann die Anzahl der Tickets, die an einen einzelnen Kunden abgegeben werden, limitieren. Sofern nicht schriftlich vereinbart, ist es dem Kunden nicht gestattet, die Publikationen und andere Angaben zur Dienstleistung oder die Marken und Kennzeichnungen von RB AG zu verwenden, um erworbene Tickets weiter zu veräussern. Er darf Tickets nicht für Werbung oder Verkaufsförderung in eigener Sache verwenden (Bsp.: Öffentliche Verlosungen, Einbinden in Packages).

Der gewerbliche Handel mit den Tickets ist untersagt. Diese verlieren dadurch ihre Gültigkeit.

 

5.4. Ausschluss von Dienstleistungen

Soweit nicht anders vereinbart, ist die Mitnahme von gefährlichen Gegenständen wie insbesondere Feuerwerkskörper, Waffen, scharfe oder spitze Gegenstände aller Art untersagt.

Verstösst der Ticketinhaber gegen die Anweisungen der Ordnungsdienste, die Sicherheitsvorschriften, die Platzanweisung und Personenlenkung, das Abfallentsorgungskonzept, so verliert sein Ticket die Gültigkeit und er kann von der laufenden Dienstleistung und von weiteren Dienstleistungen der RB AG oder ihrer Partner ausgeschlossen werden.

 

5.5. Speisen und Getränke

Wenn keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wird, bezieht der Kunde alle Speisen und Getränke von der RB AG; ansonsten kann ein Zapfengeld und / oder eine Aufwandentschädigung ver-rechnet werden.

Die RG AG übernimmt keine Haftung für die Haltbarkeit der Lebensmittel, die nach einer Dienstleistung zum Selbstverzehr mitgenommen werden.

 

5.6. Verschiebung der Dienstleistung und Rücktritt durch die RB AG

Es gilt die AGB Ziff. 1.10. (Rücktritt durch die RB AG) mit nachstehenden Ergänzungen.

Die Dienstleistung kann auf einseitige Erklärung der RB AG verschoben oder gänzlich abgesagt werden. Im Falle einer Verschiebung gilt das bereits gekaufte Ticket für das Verschiebedatum. Ist dem Kunden eine Teilnahme am Verschiebedatum nicht möglich oder findet im selben Jahr keine gleiche Dienstleistung mehr statt, erhält der Kunde einen Gutschein im Wert der verschobenen bzw. abgesagten Dienstleistung.

Im Falle einer Absage gibt die RB AG zudem gleichzeitig die Modalitäten für die Rückerstattung des Kaufpreises bekannt. Der Kunde muss die Rückerstattung innert drei Monaten nach Bekanntgabe in Anspruch nehmen. Danach erlischt sein Rückerstattungsanspruch.

 

5.7. Haftung

Die RB AG haftet ausschliesslich für die sorgfältige Organisation des Anlasses, soweit sie hierfür ein grobfahrlässiges Verschulden trifft. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Haftung für die inhaltliche Qualität der Darbietung sowie für Beeinträchtigungen, Schädigungen, die von anderen Teilnehmern an der Veranstaltung ausgehen.

Für Handlungen oder Unterlassungen des Aktivitätsleiters (Guides, Führer etc.) haftet die RB AG nur, wenn dieser in der Verrichtung seiner Tätigkeit schuldhaft handelt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der RIGI BAHNEN AG (Stand: 08.03.2022)