Barrierefreiheitserklärung

RigiPlus AG/RIGI BAHNEN AG setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards (WCAG 2.2 und der Norm EN 301 549) für die Zugänglichkeit an. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.rigi.ch veröffentlichten Webseite der RigiPlus AG/RIGI BAHNEN AG.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Webauftritt ist mit den technischen Anforderungen gemäss der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 derzeit nicht vollständig vereinbar. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter www.rigi.ch veröffentlichten Webauftritt der RigiPlus AG/RIGI BAHNEN AG. 

Nicht Barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:

  • Auf einzelnen Seiten gibt es SVG-Bilder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den SVG-Bildern ist erschwert. | WCAG: 1.1.1
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Bilder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Bildern ist erschwert. | WCAG: 1.1.1
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Links ohne Linktext. | WCAG: 4.1.2
  • Auf einzelnen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering. | WCAG: 1.4.3
  • Auf einer Seite passt die in HTML hinterlegte Sprache nicht zur Seitensprache. | WCAG: 3.1.1
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Formularfelder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Formularfeldern ist erschwert. | WCAG: 4.1.2
  • Auf mehreren Seiten gibt es Buttons ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Buttons ist erschwert. | WCAG: 4.1.2
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Überschriften, die keine Beschriftung haben oder das Attribut aria-hidden enthalten und somit für Screenreader nicht erreichbar sind. | WCAG: 1.3.1
  • Auf einzelnen Seiten verhindert der Meta viewport den Zoom. Die Deaktivierung des Zoomes erschwert die Lesbarkeit von Seiteninhalten für Menschen mit Sehbeeinträchtigung. | WCAG: 1.4.4
  • Auf einzelnen Seiten gibt es ungültige Aria-Attribute Werte. Diese werden von Screenreadern nicht erfasst und entsprechend nicht korrekt ausgegeben. | WCAG: 4.1.2
  • Auf mehreren Seiten fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist. | WCAG: 1.3.1
  • Auf einzelnen Seiten sind Links nicht vom umgebenden Text unterscheidbar. | WCAG: 1.4.1
  • Auf allen Seiten gibt es interaktive Elemente, deren Bezeichnung nicht Teil der Beschriftung ist. Das erschwert die Steuerung der Webseite per Sprachsteuerung. | WCAG: 2.5.3
  • Auf einzelnen Seiten gibt es ARIA-Buttons, -Links oder -Menüpunkte ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu diesen Elementen ist erschwert. | WCAG: 4.1.2
  • Auf einzelnen Seiten sind Beschreibungs-Listen falsch strukturiert. Dadurch werden Beschreibungs-Erklärungen und Beschreibungs-Überschriften nicht korrekt angezeigt und von Hilfstechnologien korrekt ausgegeben. | WCAG: 1.3.1
  • Auf einer Seite gibt es Elemente, deren Aria ID mehrmals vorkommen. Das erschwert die Navigation der Webseite mit Screenreadern. | WCAG: 4.1.2
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Listen, die Elemente enthalten, die nicht in Listen gehören. Dadurch werden die Listen möglicherweise nicht korrekt von Hilfstechnologien ausgegeben. | WCAG: 1.3.1

Diese Erklärung wurde am 05.06.2025 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Mehr Informationen zur Web Inclusion GmbH sind unter https://eye-able.com/ zu finden. Die Web Inclusion GmbH hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen. Ausserdem wurden auch manuelle Tests durchgeführt.

Rückmeldungen

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