Wildcampieren
Bitte beachten Sie, dass das Wildcampieren in den Kantonen Schwyz und Luzern generell nicht erlaubt ist.
BITTE BEACHTEN SIE
Möglich sind einzelne Übernachtungen (nicht in Gruppen) oberhalb der Waldgrenze, wenn folgende Regeln eingehalten werden:
- Grundsätzlich ist immer beim Grundeigentümer vorgängig das Einverständnis zum Campieren einzuholen. Informationen zum Grundstücksbesitzer müssen bei der jeweiligen Gemeinde angefragt werden.
- Das Befahren von Waldstrassen mit Motorfahrzeugen ist nicht erlaubt.
- Respektieren Sie die Natur und Wildtiere und vermeiden Sie Lärm.
- Hinterlassen Sie den Ort so, wie Sie ihn vorgefunden haben und nehmen Sie allen Abfall wieder mit.
- Entfachen Sie kein Feuer, es ist gefährlich und stört die Tierwelt.
- Erledigen Sie Ihr Geschäft nicht im Freien, sondern in nahegelegenen WC-Anlagen.
- Bei mehreren Übernachtungen muss das Zelt tagsüber immer abgebaut werden