Die unendliche Natur geniessen

Wildcampieren

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zum Wildcampieren auf und um die Königin der Berge. Bitte beachten Sie, dass das Wildcampieren in den Kantonen Schwyz und Luzern generell nicht erlaubt ist.

Wildcampieren
Wildcampieren

AUSNAHMEN

  • Grundsätzlich ist beim jeweiligen Grundeigentümer vorgängig das Einverständnis zum Campieren, Biwakieren oder Abstellen der Wohnmobile, Camper etc. einzuholen. Informationen zum Grundstücksbesitzer müssen bei der jeweiligen Gemeinde angefragt werden.
  • Das kurzzeitige Campieren im Wald ist mit dem Einverständnis des jeweiligen Eigentümers gestattet. Untersagt ist jedoch das Befahren von Waldstrassen mit Motorfahrzeugen zu diesem Zweck.

 

WILDCAMPIEREN AUF DER RIGI

  • Einzelne Übernachtungen (nicht in Gruppen) im Gebirge, oberhalb der Waldgrenze (bei mehreren Übernachtungen tagsüber das Zelt wieder abbauen).
  • Auf Privatgrundstücken mit Erlaubnis des Grundstücksbesitzers.
  • Not-Biwakieren

 

VERHALTENSREGELN FÜR WILDCAMPIERER

  • Respektieren Sie die Natur, wählen Sie einen geeigneten Ort.
  • Seien Sie rücksichtsvoll gegenüber den Wildtieren, vermeiden Sie Lärm.
  • Hinterlassen Sie den Ort so, wie Sie ihn vorgefunden haben.
  • Nehmen Sie allen Abfall wieder mit.
  • Entfachen Sie kein Feuer, es ist gefährlich und stört die Tierwelt.
  • Erledigen Sie Ihr Geschäft in nahegelegenen WC-Anlagen.